Ja, es sieht so einfach, friedlich und harmonisch aus, doch Vorsicht! Trugschluss!

Heute also der versprochene Rückblick auf die düstere Schattenseite des Skatspiels. Wie bereits erwähnt: Skat ist Krieg, in praktisch jedem Moment sind die Spieler nur einen Millimeter vom grossen Krach entfernt. Schon Kleinigkeiten genügen, und das üppige Regelwerk des eigentlich elegant/einfachen Spiels deckt kuriose Spiel– oder Verhaltensweisen nicht mehr ab. Bevor wir uns also an die Gurgel gingen, schrieben wir am 27.Januar das Skatgericht an (sh. hier: http://www.deutscherskatverband.de/deutsches_skatgericht.html), dass zu diesem zeitpunbkt noch nicht wusste, dass es 3 tage später das aufsehenerregende Urteil SkGE 120-2013 fällen würde.
Der Grund: Alleinspieler Frank sah sich nach einer mutigen Aktion im Kreuzfeuer heftigster Kritik von Clemens und Gregor, wir haben das dem Skatgericht so geschildert (und man merkt im seltsamen Stil nochdie nachwirkende Empörung…:
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Ihre Anfrage:
Folgende Frage tauchte gestern Nacht auf: Der Alleinspieler (Grand mit 3, Schneider angesagt) deckt in Vorhand sein Blatt nach dem 3. Stich auf, in der Erwartung, keinen Stich mehr abgeben zu müssen.
Er hat dabei übersehen, dass Rückhand noch genau einmal mit dem Karo-Buben einstechen kann, allerdings ohne aus dem Schneider zu kommen, also ohne das angesagte Spiel zu Fall zu bringen. Der Alleinspieler argumentiert, dass er der Gegenseite einen klaren Vorteil gibt, aber nicht zu ouvert gewechselt ist und klar seine 120 punkte erhält. Die Mitspieler behaupten, das Aufdecken beinhalte die Sicherheit, keinen Stich mehr abzugeben – das <spiel ist also verloren. Wir haben das Spiel für den Alleinspieler gewertet, aber unter dem Vorbehalt einer höchstrichterlichen Entscheidung.
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Nur 3 Tage später gab uns das Internationale Skatgericht per email das Urteil bekannt:
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Wird wie folgt entschieden:
Der Alleinspieler hat sein Spiel, so wie angesagt, verloren.
Begründung:
Zunächst ist anzumerken, dass nach ISkO 5.2.5 (siehe unten) eine „Schneider“ Ansage nur erfolgen kann, wenn der Alleinspieler ein Handspiel durchführt. Wir gehen davon aus (obwohl es für die Entscheidung unerheblich ist), dass der Alleinspieler ein Handspiel durchgeführt und eine „Schneider“ Ansage vorgenommen hat.
ISkO 5.2.5 Schneider angesagt und Schwarz angesagt wird nur dann berechnet, wenn der
Alleinspieler bei einem Handspiel die betreffende Gewinnstufe tatsächlich angesagt hat.
Erreicht er sie nicht, hat er das Spiel mindestens in der angesagten Gewinnstufe verloren.
Gewinnt er in einer höheren Gewinnstufe als der angesagten, zählt die höhere. Verliert
der Alleinspieler in der angesagten Gewinnstufe, wird ihm diese nicht doppelt berechnet
(den so genannten Eigenschneider gibt es nicht).
Der Alleinspieler hat eine nach ISkO 4.3.4 (siehe unten) erlaubte Spielabkürzung vorgenommen und sich damit selbst verpflichtet, alle weiteren Stiche zu erhalten. Weil er noch einen Stich abgeben muss,
kann er dieser sich selbst auferlegten Verpflichtung (alle Reststiche zu erhalten) nicht nachkommen.
Da der Alleinspieler seine Karten ohne Abgabe einer einschränkenden Erklärung (z. B. „Ihr könnt noch einen Stich machen, aber nicht mehr aus dem Schneider kommen“) vorgezeigt hat, gehören die verbleibenden sieben Reststiche der Gegenpartei. Aus diesem Grund muss ihm das Spiel (so wie es angesagt wurde) als verloren abgeschrieben werden.
Der Alleinspieler ist für alle seine Handlungen selbst verantwortlich. Dementsprechend muss er auch die daraus entstehenden Konsequenzen (im o.g. Fall Spielverlust) tragen.
ISkO 4.3.4 Durch das Auflegen oder Zeigen seiner Karten (auch nur an einen Gegenspieler) während eines Farb- oder Grandspiels ohne Abgabe einer Erklärung verpflichtet sich der Alleinspieler, alle weiteren Stiche zu machen. Gibt er eine Erklärung ab, muß er sie in allen
Punkten erfüllen. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend. Bei Nullspielen
zeigt er auf diese Weise an, keinen Stich zu erhalten.
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Tja, und so wurde also aus einem: Frank hat gewonnen ein: Frank hat gewonnen . Auch blöd irgendwie. Aber rechtens. Irgendwie….